Termintreue

Die Termintreue vieler Praxen hĂ€ngt bislang leider maßgeblich davon ab, ob und wie oft die Kontrollorgane der zustĂ€ndigen GewerbeaufsichtsĂ€mter
ihren ÜberprĂŒfungspflichten nachkommen. Hierbei fiel leider auf, dass in fast allen Praxen ein erheblicher Mangel an gesetzlich vorgeschriebenen
PrĂŒfungen wie STK, MTK, DGUV V3 PrĂŒfungen durchgefĂŒhrt wurden. Auch haftungsrechtlich stellt dies im Falle eines Unfalls oder Anwendungsfehlers dar.
Ein gut gefĂŒhrtes Praxismanagement und die darauf geschulten Mitarbeiter einer Praxis sollten daher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten und
die vorgeschriebenen PrĂŒfintervalle auch zwingend einhalten.

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