Konstanzprüfungen:

Um langsam fortschreitende Verschlechterungen von Röntgenbildern zu vermeiden, müssen in regelmäßigen Abständen mindestens monatlich oder unter gewissen Voraussetzungen im Prüfturnus von drei Monaten durchzuführen. Diese Überprüfung findet ohne elektrische oder mechanische Eingriffe mittels kalibrierter Prüfkörper und Messgeräte an der Röntgenanlage selbst, sowie am Abbildungssystem statt. Es wird ermittelt ob die Strahlenexposition und die Bildqualität noch immer den Werten der letzten Abnahmeprüfung / Teilabnahmeprüfung entsprechen. Bei Filmverarbeitenden Systemen wird die Konstanzprüfung normalerweise arbeitstäglich durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung müssen mit allen entsprechenden Aufnahmen der Prüfkörper und den Prüffilmen archiviert und dokumentiert werden.

Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich zu beseitigen und die ursprünglichen Werte wiederherzustellen.

 

Konstanzprüfung mit Speicherfoliensystemen:

Bei der KP von Speicherfoliensystemen werden folgende Prüfinhalte ermittelt ausgewertet und dokumentiert:

Einfalldosismessung, Abweichung zwischen Licht- und Strahlenfeld, Artefaktfreiheit, Homogenität, Auflösungsvermögen,
Kontrast, Funktionskontrolle unter Praxisbedingungen, Leuchtdichte, Pixelwert, Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes.


Konstanzprüfung digitales Röntgen:

Bei der KP an digitalen Röntgeneinrichtungen werden folgende Prüfinhalte ermittelt ausgewertet und dokumentiert:

Funktionskontrolle unter Praxisbedingungen, Kontrast, Auflösungsvermögen, Abweichungen zwischen Licht- und Strahlenfeld,
Artefaktfreiheit, Homogenität des Bildes, Leuchtdichte, Pixelwert, Einfalldosis und Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes.

Konstanzprüfung an digitalen Monitoren: Prüfturnus gem. DIN 6868/157 alle 6 Monate, bei Bestandsgeräten alle drei Monate.