Sachverständigenprüfung an Röntgeneinrichtungen
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wird überprüft, ob jederzeit ein ausreichender Strahlenschutz für Mitarbeiter und Patienten gewährleistet ist. Sie enthält die Kontrolle und Nachmessung der in der Abnahmeprüfung ermittelten Werte sowie die technische Kontrolle der Röntgenanlage. Sachverständige werden von der im jeweiligen Land zuständigen Stelle gemäß StrlSchV bestimmt. Nur diese dürfen die Sachverständigenprüfung durchführen. Die Sachverständigenprüfung ist vor der Inbetriebnahme bzw. nach wesentlichen Änderungen ist für die Dauer des Betriebs aufzubewahren. Bei der Wiederholungsprüfung, die alle 5 Jahre durchzuführen ist, gilt die Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Prüfung, wobei eine Aufbewahrung von 10 Jahren zu Beweiszwecken zu empfehlen ist.