MTK

Messtechnische Kontrollen

MTK-Prüfungen sind Pflicht

Eine messtechnische Kontrolle bzw. MTK-Prüfung für nicht-invasive Blutdruckmessgeräte ist laut MPBetreiberV jedes zweite Jahr durchzuführen. Für folgende Blutdruckmessgeräte (nicht-invasiv) führen wir die MTK durch:

– Manuelle Blutdruckmessgeräte
– Quecksilber Blutdruckmessgeräte
– Elektrische und elektronische Blutdruckmessgeräte
– Langzeit Blutdruckmessgeräte Blutdruckautomaten
– NIB-Module (Monitoring)

Die MTK (Messtechnische Kontrolle) gewährleistet das rechtzeitige Erkennen von unzulässigen Abweichung der maximalen Messwerte (Fehlergrenzen). Die MTK wird mittels (amtlich) kalibrierter Messgeräte durchgeführt und umfasst somit nach §11 MPBetreibV die Beurteilung der Messgenauigkeit Ihrer Medizinprodukte zum Zeitpunkt der Durchführung der MTK. Im Hinblick auf eine absehbare Entwicklung durch Alterung und Verschleiß und zur Gewährleistung einer ausreichenden Messbeständigkeit ist diese messtechnische Kontrolle in regelmäßigem Abstand durchzuführen. Im Falle der Überschreitung von Messtoleranzen ist eine Kalibrierung notwendig. Das Ziel einer Kalibrierung ist die Wiederherstellung von gesetzlich vorgegebenen Messwerten, um die geforderten Messtoleranzen eines Medizinproduktes gewährleisten zu können.

Beauftragen Sie jetzt die nächste Prüfung

Gerne können Sie uns auch direkt einen Prüfauftrag erteilen. Bitte wählen Sie aus, ob sie den Prüfauftrag online via das Kontaktformular oder per Fax als Bestellformular absenden möchten:

Weitere Informationen: Gesetzestext – § 14 MPBetreibV